ERB- und PFLICHtTEILSRECHT
Erfahrung schafft Rechtssicherheit

Gereon Temme Ebrecht Anwalt

Beim Erben und der Nachlassregelung rechtssicher beraten

Anwalt für Ebrecht in Euskirchen

Das Erbrecht gehört zu den Rechtsgebieten, mit denen sich die meisten Menschen im Laufe ihres Lebens auseinandersetzen müssen. Aufgrund komplexer rechtlicher Rahmenbedingungen können Sie dabei von der Beratung & Vertretung durch einen Anwalt für Erbrecht profitieren.

Mit meinem Know-How und langjähriger Praxiserfahrung unterstütze ich Sie dabei,

  • wenn Sie Ihren Nachlass regeln möchten, sowohl privat als auch in unternehmerischem Kontext
  • wenn Sie selbst Erbe sind
  • wenn Sie von der Erbfolge ausgeschlossen wurden
  • wenn Sie pflichtteilsberechtigt sind oder als Erbe mit Pflichtteilen konfrontiert sind
  • wenn Sie ein Erbe abwehren möchten, das Sie nicht annehmen wollen (z.B. wegen Überschuldung)
  • wenn Sie die rechtliche Situation nach einem Erbfall klären möchten oder in einer streitigen Auseinandersetzung mit Miterben bzw. Verwandten stehen

Ich berate Sie fachkundig und sorge dafür, dass Ihren Wünschen bestmöglich entsprochen wird und Ihre Rechte durchgesetzt werden können.

Sie profitieren von meinem Wissen um die gesetzlichen Gestaltungsmöglichkeiten, die das Erbrecht ermöglicht. Als Fachanwalt für Steuerrecht erkenne ich die steuerlichen Vorteile und Optionen, die Ihnen zustehen.

Gut zu wissen:
Bereits in jungen Jahren ist es sinnvoll, den Nachlass im Falle eines plötzlichen Todes verbindlich geregelt zu haben, damit Ihr zu vererbendes Vermögen in ihrem Sinne geregelt ist.

Sie profitieren von meiner Qualifikation als Fachanwalt für Steuerrecht, die es mir erlaubt, einen ganzheitlichen Blick auf alle relevanten rechtlichen und steuerlichen Aspekte im Erbfall zu werfen.

„Seinen Nachlass mit einem Testament verbindlich zu regeln, ist nicht nur Thema für Ältere. Ein Testament hilft in jedem Alter, Streit unter Erben zu vermeiden.“

Pflichtteilsrecht

Was ist der Pflichtteil?

Grundsätzlich ist jeder Erblasser in seiner letzten Verfügung frei.

Es gibt jedoch gesetzliche Beschränkungen

Ein Erblasser kann seinen letzten Willen durch Testament, notarielles Testament oder Erbvertrag bestimmen. „Enterbt“ er nächste Angehörige ist damit gemeint, dass er diese vom Erbe ausschließt. Diesen steht dann der Pflichtteil zu.

Zu den nächsten Angehörigen gehören die Kinder/Adoptivkinder und der Ehe- und Lebenspartner. Das deutsche Pflichtteilsrecht gemäß §§ 2303 ff. BGB schafft hier einen gesetzlichen Anspruch für die nächsten Angehörigen und bewirkt so einen Ausgleich zwischen dem freien letzten Willen des Erblassers und familiären Interessen.

Pflichtteilsanspruch nur bei gewillkürter
Erbfolge

Gibt es keine letztwillige Verfügung (Testament, Erbvertrag), tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Da dabei die nächsten Angehörigen gesetzlich immer in den Genuss der Erbschaft kommen, kommt das Pflichtteilsrecht bei der gesetzlichen Erbfolge nicht zum Tragen.

Wer hat Anspruch auf Pflichtteil?

Ein Pflichtteil steht ausschließlich den Kindern, auch nichtehelichen oder adoptierten Kindern, und den Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnern zu. Hat der Erblasser keine Abkömmlinge, kann der Pflichtteil auch den Eltern des Erblassers zustehen. Dieser Personenkreis kann bei „Enterbung“ in den Genuss des Pflichtteils kommen.

Der Pflichtteil ist zu beziffern

Der Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch, der aktiv gegen den oder die Erben geltend gemacht werden muss und notfalls eingeklagt werden kann.

Der Pflichtteilsberechtigte hat einen rechtlichen Anspruch auf Auskunft gegenüber dem/den Erben. Diesen Anspruch setze ich für Sie durch, damit Sie in die Lage kommen, Ihren Anspruch betragsmäßig zu beziffern.

Gegebenenfalls muss der Auskunftsanspruch gerichtlich mit der Stufenklage durchgesetzt werden. Dafür benötigen Sie regelmäßig einen Rechtsanwalt, da ab einem Streitwert von über EUR 5.000 Anwaltspflicht vor deutschen Gerichten besteht.

Die Höhe des Pflichtteils richtet sich nach der Höhe des gesetzlichen Erbteils. Bei der Berechnung müssen gemäß §§ 2310 BGB alle Verwandten berücksichtigt werden, auch die, die von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen sind. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Zu meinen Tätigkeitsbereichen im Erbrecht gehören unter anderem

  • Testamentsgestaltung (auch im Hinblick auf die gesetzliche Erbfolge)
  • vorweggenommene Erbfolge
  • Unternehmensnachfolge
  • Pflichtteilsrecht
  • Erbschaftsteuerrecht / Schenkungssteuerrecht
  • Testamentsvollstreckung
  • Erbscheinverfahren
  • Testamentsprüfung  / Testamentsanfechtung
  • Erbausschlagung
  • Vertretung der Erbengemeinschaft
  • Abwehr oder Durchsetzung von Vermächtnisansprüchen
Gereon Temme - Rechtsanwalt in Euskirchen